Änderungen vorgenommen worden wären, sondern betrifft die mit der allgemeinen Neubewertung 2020 vorgenommenen Anpassungen (Verkehrslagenote, wirtschaftliches Alter, Mietwertansätze und Zinssätze). Ebenso wenig ist zu kritisieren, dass die Steuerverwaltung nicht alle Einwände der Rekurrenten detailliert abgehandelt hat (siehe E. 7.1 hiervor).