4.4 der Weisungen die Fassaden tatsächlich zum Rohbau 1 gehören und nicht zum Rohbau 2, wie die Rekurrenten annehmen (vgl. S. 6 der Erläuterungen). Der geringfügige Unterschied beim Rohbau 2 zwischen den Wohnungen im Ostteil des Gebäudes Nr. 28 (17 Jahre) und denjenigen im Westteil (12 Jahre) ist bereits mit der Schätzung nach dem Augenschein vom 14. September 2016 festgelegt worden und liegt jedenfalls innerhalb des Ermessensspielraums, in den die Steuerrekurskommission nicht eingreift. Nicht ersichtlich ist schliesslich, inwiefern das baldige Ende der Nutzungsdauer der Dachfenster das wirtschaftliche Alter beeinflussen sollte.