Aufgrund dieser Ausführungen bleiben die von der Delegation festgesetzten Noten unverändert. 6.3 In Bezug auf das wirtschaftliche Alter bringen die Rekurrenten vor, dass es unzulässig sei, das Alter des Rohbaus 1 auf höchstens 99 Jahre zu begrenzen. Im System der amtlichen Bewertung ist vorgesehen, dass keine Hauptgruppe älter als 99 Jahre sein kann (Weisungen, Ziff. 4.5; vgl. RKE 100 2021 439 vom 14.12.2022, E. 7.2.3). Weiter ist festzuhalten, dass gemäss Ziff. 4.4 der Weisungen die Fassaden tatsächlich zum Rohbau 1 gehören und nicht zum Rohbau 2, wie die Rekurrenten annehmen (vgl. S. 6 der Erläuterungen).