Zwar gehört die Heizung bei der Berechnung des wirtschaftlichen Alters zu den Installationen (vgl. Erläuterungen, S. 19). Die Detailnote für Installationen umfasst demgegenüber nur die sanitären und elektrischen Installationen (Bewertungsnormen, Ziff. 2.2.4, S. 12). Dies ist korrekt, wird doch die Heizung, wie auch von den Rekurrenten erwähnt, bei der Komfortstufe mit einer separaten Teil- -7- note berücksichtigt. Zudem ist nicht einsichtig, warum Gebäude mit Fernwärmeversorgung per se tiefer benotet werden sollten als solche mit eigener Wärmeerzeugung.