alle nicht publiziert). Entgegen der Auffassung der Rekurrenten führt die nichtlineare Notenvergabe nicht zwangsläufig zu unrichtigen Ergebnissen, basieren die geltenden Mietwertansätze pro Notenpunkt und Einheit (Tabelle 3.2 der Bewertungsnormen) doch ebenfalls auf der gegenwärtigen Praxis. Diese liesse sich nur im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Systems der amtlichen Bewertung korrigieren. Eine Abweichung im Einzelfall ist demgegenüber mit den Geboten der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren.