6.2.1 In Bezug auf die Benotung kritisieren die Rekurrenten, dass die zur Verfügung stehende Notenskala von 9 bis 1 in der Bewertungspraxis nicht linear angewandt wird. Ihrer Auffassung nach ist die nicht veröffentlichte Praxis, Noten unter 6 nur in Ausnahmefällen zu vergeben, unzulässig. Die Steuerrekurskommission ist zwar ebenfalls der Auffassung, dass die nicht lineare Verteilung der Noten nicht ideal und wenig transparent ist. Diese Praxis ist allerdings keineswegs neu und vom Verwaltungsgericht bereits mehrfach geschützt worden (VGE 21614 vom 27.8.2003, E. 5.4; VGE 21761 vom 5.3.2004, E. 5.2; VGE 22538 vom 14.9.2007, E. 3.5.1; alle nicht publiziert).