6.1 Auf Seite 3 des Augenschein-Protokolls ist festgehalten, dass das Gebäude Nr. 28 gemäss den Feststellungen der Delegation insgesamt 54.8 RE umfasst. Wie die Rekurrenten zu Recht bemerken, beträgt das Total nur 54.6 RE. In der nach Objektteilen detaillierten Berechnung des amtlichen Werts sind die Raumeinheiten jedoch korrekt berücksichtigt worden (Wohnhaus Ost 11.7 RE, Wohnung 2. OG/DG Ost 11.5 RE, Wohnhaus West 31.4 RE, Total 54.6 RE, siehe Anhang zum Augenschein-Protokoll). Diese Richtigstellung bleibt damit ohne Einfluss auf den amtlichen Wert. 6.2