Die Delegation hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen die von der Steuerverwaltung vorgenommene Neubewertung überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist den Rekurrenten und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 25. Januar 2023 eröffnet worden. G. Die Steuerverwaltung hat sich nicht zum Augenschein-Protokoll geäussert. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 13. Februar 2023 zum Protokoll Stellung genommen. Auf die detaillierten Äusserungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: