C. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 3. August 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, den amtlichen Wert um mindestens 23 % herabzusetzen. Zugleich sei der Eigenmietwert zu reduzieren, sofern er durch den tieferen amtlichen Wert tangiert werde. Die Rekurrenten werfen der Steuerverwaltung vor, ihr Recht auf rechtliches Gehör im mehrfacher Hinsicht verletzt und das ihr zustehende Ermessen mehrfach unrichtig ausgeübt zu haben.