B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1.________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 4'232'500.-- (Verfügung vom 11.8.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 13). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2016 CHF 2'833'500.-- betragen (Verfügung vom 27.2.2017, von der Steuerverwaltung nachgereicht am 29.11.2022). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 11. August 2020 erhobene Einsprache vom 7. September 2020 (pag. 9-12) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 6. Juli 2022 (pag. 1-5) abgewiesen.