A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1.________ ist seit dem Jahr 2002 im Alleineigentum von A.________. Auf dem Grundstück befinden sich im Wesentlichen ein früheres Bauernhaus mit sechs Wohnungen und einem Büroteil (Gebäude Nr. 28) sowie ein freistehendes Einfamilienhaus, das frühere "Stöckli" (Gebäude Nr. 30). Letzteres wird durch A.________ (fortan: Rekurrent) und B.________ (fortan: Rekurrentin, gemeinsam: Rekurrenten) bewohnt. Das Büro und eine Wohnung im Gebäude Nr. 28 nutzt der Vater des Rekurrenten, die übrigen Wohnungen sind an Dritte vermietet.