3. Der Rekurs betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab Steuerperiode 2022 wird abgewiesen. 4. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.