verlangt, dass ein sich auf dem Markt betätigendes Unternehmen hinsichtlich der Besteuerung auf die gleiche Konkurrenzbasis zu stellen ist wie die übrigen Wirtschaftssubjekte (BGer 2C_564/2016 vom 9.5.2017, E. 2.2.1). Es ist offensichtlich, und wird vom Vertreter auch nicht bestritten, dass die Rekurrentin als Vermieterin von Wohn- und Geschäftsräumen im F.________ Stadtzentrum am freien Markt auftritt und in Konkurrenz zu zahlreichen Mitbewerbern steht. Inwiefern eine Steuerbefreiung keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber steuerpflichtigen Konkurrenten darstellen soll, wie der Vertreter in Ziff.