Nur weil eine Liegenschaft denkmalpflegerisch geschützt ist, bedeutet dies noch nicht, dass jeder Eigentümer und Vermieter einer solchen Liegenschaft steuerrechtlich im Allgemeininteresse tätig ist. Hierzu wäre vielmehr erforderlich, dass die juristische Person ihre finanziellen Mittel dazu nutzt, unrentable Objekte, für die sich auf dem freien Immobilienmarkt kein anderer Investor interessiert, zu übernehmen, zu sanieren und sie so der Nachwelt zu erhalten. Bei den drei Liegenschaften im Eigentum der Rekurrentin, die im Zentrum der Stadt F.________ liegen, dürfte dies nicht der Fall sein.