4.2 Laut unbestrittener Darstellung der Steuerverwaltung ist die Rekurrentin Eigentümerin dreier historischer Liegenschaften in der F.________ Altstadt. Das erste Grundstück, G.________strasse 1, wurde nach Gründung der Stiftung im Jahr 1994 erworben. In den Jahren 2016 und 2019 folgten die Grundstücke H.________strasse 1 und I.________strasse 1. Alle drei Liegenschaften werden von der Denkmalpflege als schützenswert (G.________strasse 1, I.________strasse 1) oder erhaltenswert (H.________strasse 1) eingestuft (Bauinventar online, abrufbar über das Geoportal des Kantons Bern).