E. Die Vernehmlassung der Steuerverwaltung ist dem Vertreter am 16. September 2022 für eine allfällige Stellungnahme zugesandt worden. Er hat darauf nicht reagiert. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (fortan: ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: