Für den Fall, dass die Steuerrekurskommission den Einspracheentscheid bestätigen sollte, stellt der Vertreter den Antrag, die Steuerbefreiung "erst ab dem definitiven und rechtskräftigen Entscheid" zu widerrufen. In einer ergänzenden Eingabe vom 24. August 2022 macht er geltend, dass der Widerruf der Steuerbefreiung eine steuerbegründende Tatsache sei, die von der Steuerverwaltung nachgewiesen werden müsse.