C. Mit Eingabe vom 3. August 2022 hat C.________ (fortan: Vertreter) im Namen der Rekurrentin gegen den Einspracheentscheid Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, dass der Rekurrentin die Steuerbefreiung weiterhin zu gewähren sei. Zunächst führt der Vertreter aus, dass die Rekurrentin sich seit ihrer Gründung immer statutenkonform verhalten habe und nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Steuerverwaltung die Steuerbefreiung überprüft habe.