Zudem nehme die Rekurrentin in Konkurrenz zu anderen Unternehmen am Markt teil, was einer Steuerbefreiung ebenfalls entgegenstehe. Die dagegen von der Rekurrentin, damals vertreten durch Rechtsanwältin und Notarin B.________, am 25. Februar 2022 erhobene Einsprache (pag. 105-97) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 4. Juli 2022 abgewiesen.