betreffend Widerruf der Befreiung von den kantonalen Steuern (Gewinn-, Kapital-, Erbschaftsund Schenkungssteuer) und der direkten Bundessteuer ab Steuerperiode 2022 hat die Steuerrekurskommission den Akten entnommen: A. Die A.________-Stiftung (fortan: Rekurrentin) ist im Jahr 1994 gegründet worden. Es handelt sich um eine Stiftung im Sinn von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210), deren Zweck in der Stiftungsurkunde (Akten der Steuerverwaltung, pag. 56-50) wie folgt umschrieben wird: Die Stiftung bezweckt den Kauf oder die Miete, den Unterhalt und die Sanierung von historischen, vorwiegend in ________ gelegenen Gebäuden, (...).