2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2016 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'200.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.