Hierzu bringt der Rekurrent vor, er habe sein Anlageverhalten 2016 von "buy and hold" in ein "extrem aggressives" geändert. Dies, indem er einen Teil seines Vermögens zu vier ausländischen Brokern transferiert und in Zusammenarbeit mit B.________ bewirtschaftet habe. Dabei habe er statt mit Aktien nur noch mit Derivaten gehandelt. Diese Strategie habe er bis zur Präsidentschaftswahl in den USA und den damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen auf den Devisenhandel verfolgt. Nach dem schockierenden Vorfall habe er eine "unfreiwillige Pause" vom aktiven Handel eingelegt und sei zum "buy and hold" Konzept zurückgekehrt (vgl. Rekurs und Beschwerde vom 2.8.2022, S. 3 f.).