-9- 4.5.3 In der privaten Vermögensverwaltung ist der Einsatz von erheblichen Fremdmitteln eher atypisch. Normalerweise wird bei der gewöhnlichen Anlage von privaten Vermögen darauf geachtet, dass die Erträge den Aufwand übersteigen. Ist aber eine Fremdfinanzierung vorhanden, trägt die steuerpflichtige Person ein erhöhtes Risiko, welches ein Indiz für eine selbstständige Erwerbstätigkeit darstellt. Sofern die Schuldzinsen und Spesen nicht durch periodische Einkünfte gedeckt werden können, sondern mittels Veräusserungsgewinn beglichen werden müssen, kann von einer privaten Vermögensverwaltung nicht mehr die Rede sein.