4.5.1 Betreffend die Höhe des Transaktionsvolumens sind die Häufigkeit der Geschäfte und die (kurze) Besitzdauer massgebend. Eine kurze Besitzdauer deutet darauf hin, dass die steuerpflichtige Person nicht vorwiegend Anlagezwecke verfolgt, sondern vielmehr an einer raschen Erzielung eines Gewinns interessiert ist. Unter Umständen kann schon eine einzige Transaktion dazu führen, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt.