- jährlich weniger als 100 Transaktionen (Käufe oder Verkäufe) stattfinden (wenn kein Fremdkapital eingesetzt wird und keine Optionen gekauft werden, sind bis zu 200 Transaktionen zulässig) (vgl. TaxInfo, Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel, einsehbar unter: , Rubriken "Themen > Einkommensund Vermögenssteuern > Artikel 21 StG > Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel" [abgerufen am 7.6.2023]). Ferner ist gemäss Ziff. 3 des KS Nr. 36 gewerbsmässiger Wertschriftenhandel immer ausgeschlossen, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind: