Kreisschreiben Nr. 36: Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel" [abgerufen am 7.6.2023]) nicht ausgeschlossen werden, weshalb eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden müsse. Bei dieser Beurteilung würden das Transaktionsvolumen, die Fremdfinanzierung sowie der Einsatz von Derivaten als Indizien in den Vordergrund treten. Der vom Rekurrenten vorgebrachten Argumentation, wonach die Fremdfinanzierung durch spezielles Fachwissen kompensiert werde, könne nicht gefolgt werden. Darüber hinaus sei den Unterlagen keine Fremdfinanzierung zu entnehmen, womit ein wichtiges Indiz für die selbstständige Erwerbstätigkeit nicht erfüllt sei.