3.3 Nach Eingang der Einsprache forderte die Steuerverwaltung beim Rekurrenten mit Schreiben vom 26. Juni 2020 diverse Unterlagen ein (pag. 194), welche dieser zusammen mit einigen Ausführungen am 23. Juli 2020 nachgeliefert hat. Daraufhin erstellte die Steuerverwaltung einerseits einen Vorabdruck der Veranlagungsverfügungen (pag. 279-276) sowie eine ausführliche Einsprachebegründung (pag.283-280).