-2- und erfüllt gewesen seien. So habe die Zusammenarbeit mit B.________ ein planmässiges, gewinnorientiertes Agieren mit mehreren Transaktionen pro Tag ermöglicht. Indem seine Mittel aus Verkäufen umgehend in Derivate investiert worden seien, sei das Transaktionsvolumen in unglaubliche Höhen gestiegen. Seine Ausbildung und die berufliche Tätigkeit im Finanzbereich hätten für sein Anlagegeschäft eine ideale Grundlage geboten. Das Kriterium des Einsatzes fremder Mittel sei hingegen gemäss dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern nicht zwingend und würde durch das spezielle Fachwissen seinerseits sowie der B.________ kompensiert.