Aufgrund dessen sei er wieder zur "buy and hold"-Strategie zurückgekehrt, weshalb auch die Transaktionen wieder abgenommen hätten. Nichtsdestotrotz erfülle er sämtliche Voraussetzungen gemäss Rechtsprechung für den gewerblichen Wertschriftenhandel, da die Indizien und Kriterien einer über die private Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit eindeutig vorhanden