B. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 2. August 2022 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt darin die Aufhebung der Einspracheentscheide sowie der Entscheidrechnungen unter Kostenfolge. Des Weiteren sei das steuerbare Einkommen bei den kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer auf CHF Null zu setzen und die bezahlten Steuern inkl. Verzugszinsen zurückzuerstatten. Zur Begründung bringt er zusammengefasst vor, dass er im Anlagegeschäft tätig sei, wobei er bis und mit 2015 eine strikte "buy and hold"- Strategie verfolgt habe.