A. In der Steuererklärung pro 2016 machte A.________ (Rekurrent) einen Verlust aus seinem Anlagegeschäft von CHF 240'192.-- geltend. Mit Veranlagungsverfügungen vom 20. Mai 2020 (Akten der Steuerverwaltung, pag. 135-128) wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2016 auf ein steuerbares Einkommen bei den kantonalen Steuern von CHF 76'028.-- (pag. 131) und ein solches bei der direkten Bundessteuer von CHF 84'328.-- (pag. 129) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 449'851.-- (pag. 130) festgesetzt.