__ AG ungefähr den Wert seiner Magnetventil- Rechnungen für die 100 Inhaberaktien erreichen soll. Bei den Magnetventil-Rechnungen hat es sich wohl um die ursprünglichen Verbindlichkeiten der B.________ AG (über CHF 100'000.--) gegenüber der G.________, Inc., gehandelt, die in 100 Inhaberaktien umgewandelt worden sind (vgl. E. 7.1 hiervor). Vorliegend kann es sich bei der hälftigen Aufteilung des Verkaufserlöses jedoch auch nicht um eine Verrechnung dieser Schuld gehandelt haben, da damals nicht der Rekurrent sondern vielmehr die B.________ AG Schuldnerin gewesen ist.