Laut Belastungsanzeige mit Buchungsdatum vom 23. März 2020 ohne Mitteilung/Buchungstext (pag. 58) hat K.________ (Verwaltungsrat der H.________ Holding AG) F.________ CHF 38'750.-- überwiesen. Gemäss Kontoauszug vom 1. August 2019 (pag. 59) hat der Rekurrent F.________ per 4. Juli 2019 einen Betrag von CHF 25'000.-- mit dem Hinweis "Goodwil Part 1" überwiesen. Von den drei Zahlungen sind somit bloss deren zwei an F.________ adressiert gewesen. Es erschliesst sich somit nicht, dass es sich bei den drei Zahlungen tatsächlich um eine Gewinnbeteiligung von F.________ handelt. Vielmehr ergibt sich