Als Nachweis für die drei Zahlungen an F.________ von insgesamt CHF 115'750.-- hat der Rekurrent Belastungsanzeigen bzw. einen Kontoauszug (pag. 60-58) sowie ein Bestätigungsschreiben von F.________ vom 12. November 2021 (pag. 61) eingereicht. Aus der Belastungsanzeige mit Buchungsdatum vom 29. Januar 2019 ohne Mitteilung/Buchungstext (pag. 60) ist ersichtlich, dass es sich nicht um eine Zahlung des Rekurrenten an F.________, sondern um eine solche der B.________ AG an eine unbekannte Drittperson (J.________ in Ungarn) in der Höhe von CHF 52'000.-- handelt. Laut Belastungsanzeige mit Buchungsdatum vom 23. März 2020 ohne Mitteilung/Buchungstext (pag.