8.2 Nichts Anderes ergibt sich aus dem Umstand, dass der Rekurrent dann – zu einem späteren Zeitpunkt – F.________ angeblich insgesamt CHF 115'000.-- in drei Tranchen überwiesen hat. Dies bereits deshalb nicht, weil F.________ gemäss Rekurrent keine Ansprüche mehr auf die Inhaberaktien gehabt hat (vgl. E. 7.5 hiervor). Der Rekurrent hat F.________ mit E-Mail vom 16. November 2018 (pag. 63) bloss einen (letzten) Vorschlag unterbreitet, wie sie die "restlichen" Punkte hälftig aufteilen könnten. Diese Beteiligung hat gemäss dieser E-Mail neben Namenaktien, aus einer kumulierten Dividende und einem "Goodwil" Teil 1 und 2 bestanden. Als Nachweis für die drei Zahlungen an F.