- 12 - 8.1 Mit Einspracheschreiben vom 2. März 2022 (S. 2; pag. 74) hat der Rekurrent bzw. sein Vertreter erstmals vorgebracht, die im Jahr 2004 gekauften 100 Inhaberaktien seien vom Rekurrenten (in seinem Privatvermögen) für F.________ treuhänderisch verwaltet worden. Wie die Steuerverwaltung hierzu bereits eingehend ausgeführt hat (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 25.10.2022, S. 4 f.), ist das Bestehen eines Treuhandverhältnisses einwandfrei nachzuweisen (vgl. zum Ganzen auch Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, Handkommentar zum DBG, 4. Aufl., 2023, N. 22 zu Art.