Ferner lassen sich die Ausführungen im Schreiben vom 15. Oktober 2021 (pag. 52) erneut dahingehend interpretieren, dass die Inhaberaktien bis kurz vor dem Verkauf im Jahr 2019 im Eigentum der B.________ AG gewesen und diese erst dann für einen symbolischen US Dollar bzw. Franken auf den Rekurrenten übergegangen sind. An diesem Ergebnis ändert nichts, dass der Vertreter (erneut) ausführt (vgl. Stellungnahme des Vertreters vom 7.12.2022, S. 2), der Satz im Schreiben vom 15. Oktober 2021 ("händigte mir […] F.________ […] mit den Zertifikaten […] aus und ich bezahlte ihm direkt 1 [one] US Dollar"), beschreibe den Kauf ins Privatvermögen (vgl. E. 7.3 hiervor).