__ Verkauf", die 100 Inhaberaktien dann für USD 1.-- auf sich übertragen ("auf seinen Namen geändert"). Gemäss diesem Schreiben hat der Rekurrent die Aktien somit an dem Tag erhalten (8.10.2004), an welchem F.________ bzw. die G.________, Inc., auf die Inhaberaktien verzichtet und diese "ohne weitere Verpflichtungen" an die B.________ AG zurückgegeben hat (vgl. Schreiben F.________ vom 8.10.2004, vgl. E. 7.3 hiervor). Daran ändert die Anrede im Schreiben vom 8. Oktober 2004 ("To whom it may concern") nichts. Ferner lassen sich die Ausführungen im Schreiben vom 15. Oktober 2021 (pag.