Auch ändert daran nichts, dass der obgenannte Satz gemäss Vertreter unpräzis und interpretationsbedürftig sei und lediglich die Absicht dokumentiere, dass F.________ die Aktien nicht mehr in seinem Einflussbereich haben bzw. weghaben wollte. Der Vertreter führt hierzu wohl aus, für F.________ sei die B.________ AG dasselbe wie der Rekurrent (persönlich) gewesen und Letzterer habe die Aktien (im Jahr 2004) aus dem Privatvermögen bezahlt, da er F.________ den Kaufpreis von USD 1.-- persönlich übergeben habe. Allein aus diesem Umstand, kann indes nicht gefolgert werden, ob dieser USD aus dem Privatvermögen des Rekurrenten stammt oder aus dem Vermögen der B._____