7.2 Der Rekurrent hat sodann im Zusammenhang mit seiner persönlichen Steuererklärung 2018 bzw. seiner Vermögensentwicklung im Schreiben vom 10. Juli 2020 (pag. 22) ausgeführt, die Inhaberaktien Nrn. ________ von insgesamt CHF 100'000.-- seien bis dato unter "B.________" gelaufen und am 26. November 2018 seinem Namen zugeordnet worden. Im Jahr 2004 habe nämlich die Gefahr bestanden, dass F.________ die G.________, Inc., verkaufen müsse. Deshalb habe F.________ die 100 Inhaberaktien ohne weitere Verpflichtungen für einen US Dollar an die "B.________" zurückgegeben (vgl. Schreiben F.________ vom 8.10.2002; pag. 19). Der Rekurrent hat den vereinbarten Kaufpreis von USD 1.-- auch persön-