7.1 Ursprünglich sind die 100 (Inhaber)Aktien der B.________ AG aus umgewandelten Verbindlichkeiten von CHF 100'000.-- gegenüber der G.________, Inc., entstanden. Dies geht aus dem Fax-Schreiben vom 2. April 1997 von F.________ an den Rekurrenten (pag. 39) hervor. Weiter geht daraus hervor, dass diese Massnahme mit dem Ziel, die finanzielle Situation der B.________ AG zu verbessern, aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen dem Rekurrenten und F.________ getroffen worden ist. Im Fax-Schreiben vom 2. April 1997 hat F.________ zudem vorgeschlagen, die zusätzlichen (Inhaber)Aktien als nicht stimmberechtigte Aktien auszugeben. Dies, um zu verhindern, dass die G.