Unklar ist jedoch für wen er die Inhaberaktien im Jahr 2004 tatsächlich gekauft hat, ob für sich oder für die B.________ AG. Der Rekurrent hat damals in faktischer Personalunion (als CEO und [Gross]Aktionär) gehandelt. Auch sind die Inhaberaktien in den Jahren 2004 bis 2017 weder bei der B.________ AG in der Bilanz oder der Steuererklärung entsprechend als (Geschäfts-)Vermögen ausgewiesen noch beim Rekurrenten in seiner persönlichen Steuererklärung als Privatvermögen deklariert worden. Erstmals sind die Aktien in der privaten Steuererklärung des Jahres 2018 des Rekurrenten aufgeführt worden (pag. 5).