__ AG (privat) übernommen, um diese rund zwei Monate später im Jahr 2019 für CHF 227'500.-- an einen Dritten zu verkaufen und einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen. Als gewichtige Indizien für diese rechtserheblichen Sachumstände werden vor allem die Ausführungen des Rekurrenten im Veranlagungs- und Einspracheverfahren 2018 vorgebracht. Dem hält der Vertreter entgegen, dass sich die Steuerverwaltung auf nicht massgebliche Dokumente abstütze, die so interpretiert würden, dass eine handelsrechtlich unzulässige Rechtslage entstehe (eigene Aktien).