5. Die Steuerverwaltung geht aufgrund der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass sämtliche Inhaberaktien im Jahr 2004 von der B.________ AG, handelnd durch den Rekurrenten als ihren CEO, von der G.________, Inc., für USD 1.-- gekauft worden seien. Die Inhaberaktien habe der Rekurrent dann im Jahr 2018 kostenlos bzw. für einen symbolischen Franken von der B.________ AG (privat) übernommen, um diese rund zwei Monate später im Jahr 2019 für CHF 227'500.-- an einen Dritten zu verkaufen und einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen.