Fest steht auch, dass mit dem Aktienkaufvertrag vom 7. Februar 2019 der Rekurrent die 100 Inhaberaktien aus seinem Privatvermögen für insgesamt CHF 227'500.-- an die H.________ Holding AG in I.________ verkauft hat (vgl. Bst. A hiervor). Ferner steht fest, dass die 100 Inhaberaktien bis am 8. Oktober 2004 der G.________, Inc., gehört haben. Weiter gilt als erstellt, dass am 8. Oktober 2004 sämtliche sich im Besitz der G.________, Inc., befindlichen Inhaberakten bzw. die entsprechenden Aktienzertifikate von dieser bzw. deren Inhaber F.________ dem Rekurrenten für USD 1.-- übergeben worden sind (vgl. Bst. B hiervor).