-4- (Kanton) bzw. über die Teilbesteuerung (Bund) gemildert worden sei, sei daher zu bestätigen. Aufgrund der Nichtbilanzierung der Inhaberaktien in den Steuerjahren 2012 bis 2019 und der Feststellung, dass die Steuererklärung der Gesellschaft am 20. Juni 2020 ohne Aufrechnung der unterpreislichen Transaktion in Rechtskraft erwachsen sei, behalte sich die Steuerverwaltung zudem ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren auf Stufe der Gesellschaft vor. E. Zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung hat der Vertreter mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 Stellung genommen. F. Die ESTV hat sich nicht vernehmen lassen.