Die Übernahme der 100 Inhaberaktien von der B.________ AG durch den Rekurrenten für einen symbolischen Franken stelle eine unterpreisliche Transaktion (Gewinnvorwegnahme) dar. Die Gewinnvorwegnahme auf Stufe B.________ AG habe auch beim begünstigten Rekurrenten Steuerfolgen. Die von der Steuerverwaltung vorgenommene Aufrechnung als geldwerte Leistung in der Höhe von CHF 227'499.--, die nach den Regeln über die Teilsatzbesteuerung