Dieses Verzeichnis habe er jedoch nie vorgelegt. Auch habe er in keiner anderen Weise nachgewiesen, dass er per 8. Oktober 2004 Besitzer der Inhaberaktien geworden sei. Auch gehe aus dem Mailverkehr vom 14./15./16. November 2018 (pag. 63-62) zwischen dem Rekurrenten und F.________ hervor, dass Letzterer die Aktien der B.________ AG und nicht dem Rekurrenten übergeben habe. Mit Einspracheschreiben vom 3. März 2022 (pag. 75-72) habe der Vertreter den Sachverhalt zum Dritten Mal geändert. Neu habe der Rekurrent die Inhaberaktien von F.________ treuhänderisch verwaltet (pag.