Der Verkäufer und Mitaktionär (F.________) habe dieses Schreiben an einen unbestimmten Adressatenkreis ("to whom it may concern") gesandt. Es dokumentiere lediglich die Absicht, die Aktien nicht mehr in seinem Einflussbereich haben bzw. diese weghaben zu wollen. Auch das Schreiben des Rekurrenten vom 10. Juli 2020 ("Die Inhaberaktien Nr. ________ für insgesamt CHF 100'000.-- liefen bis dato unter B.________ und wurden am 26.11.2018 meinem Namen zugeordnet"; pag. 22) könne nicht zu Gunsten von Geschäftsvermögen verstanden werden. Die Aktien seien vielmehr seit dem Erwerb im Jahr 2004 im Privatvermögen des Rekurrenten gewesen.