(amerikanischer Staatsbürger sowie Gründer und Präsident der G.________, Inc., USA [fortan G.________, Inc.]) hielten je 75 Namenaktien, die bei der Kapitalherabsetzung vom 26. November 2018 vernichtet und deren Nennwert beiden Aktionären zurückbezahlt wurde (vgl. Akten der Steuerverwaltung, pag. 16-14). Nach der Kapitalherabsetzung bestand das Aktienkapital der B.________ AG aus 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.--. Letztere gehörten bis am 8. Oktober 2004 der G.________, Inc. (pag. 22 und 19). Mit Aktienkaufvertrag vom 7. Februar 2019 (pag. 50-40) veräusserte der Rekurrent die 100 Inhaberaktien für insgesamt CHF 227'500.-- an die H.________ Holding AG in I.________.